Amateurmusikfonds startet mit Ausschreibung für Projektförderung
Ab sofort können sich Musikensembles, Chöre, Orchester und Bands aus dem Amateurmusikbereich bewerben
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Mit der Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Millionen Euro hat der Deutsche Bundestag im November 2022 eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Amateurmusik geschaffen. Der Amateurmusikfonds soll die Strukturen der Amateurmusik nach der Corona-Pandemie in der Fläche sichern. Er soll Musikensembles dabei unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Für die über 14,3 Millionen Menschen, die in Deutschland in ihrer Freizeit Musik machen, ist der Amateurmusikfonds ein historischer Meilenstein, der die bereits bestehenden Bundeskulturfonds nun um eine wichtige Komponente erweitert. Neben der Förderung besonders bemerkenswerter künstlerischer Projekte zielt der Fonds auch darauf ab, Amateurmusiker*innen neue Impulse, Methoden und Ideen zu vermitteln und die Amateurmusik als solches sichtbarer zu machen.
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Was wird gefördert?
Projektförderung für Ihr Ensemble, Ihre Organisation oder Ihren Verband – Jetzt Antrag stellen!
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Der Amateurmusikfonds unterstützt Amateurmusikensembles, Organisationen und Verbände bei der Umsetzung besonders künstlerischer Musikprojekte sowie herausragender und zukunftsweisender Projekte, die die Ensembles voranbringen, die Amateurmusik in Deutschland nachhaltig stärken und somit zukunftssicher aufstellen. Themenbereiche können sein:
- musikalische Nachwuchsgewinnung
- Publikumsbindung
- Erprobung neuer Konzepte (innovative Proben- und Auftrittsformate) für das künstlerische Arbeiten
- Anpassung der künstlerischen Ensemblearbeit und Vereinsorganisation an aktuelle Herausforderungen durch Coachings, Zukunftswerkstätten, usw.
- Stärkung und Sichtbarmachtung der Amateurmusik in der Öffentlichkeit durch neue Social Media-Konzepte, ÖA-Kampagnen, Trailerproduktionen, Imageförderung, usw.
- Demographie, Diversität, Inklusion und Nachhaltigkeit (künstlerische Auseinandersetzung oder konzeptionelle Befassung damit)
- Qualifizierung oder Weiterbildung von Ehrenamtlichen, um die Arbeit im Verband voranzubringen (z. B. Wissensmanagement bei Generationswechsel, Gründungen und strategische Begleitung bei der Gründung von Jugendabteilungen, Erarbeitung von neuen, partizipativen Arbeitsweisen im Verein)
- Digitalisierung zur Verbesserung der Probenarbeit
- Erprobung von Maßnahmen zur Akustik (Verbesserung der Proben- und Auftrittsbedingungen)
- neue Vernetzungsstrategien mit Partner*innen aus anderen Bereichen
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Antragsfristen und Antragstellende
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Antragsberechtigt sind:
- Gemeinnütziges aktives Amateurmusikensemble, deren Träger, Kirchengemeinden, Bands (als e.V. oder gGmbH) oder andere Organisationen der Amateurmusik (Trägerschaft gem. Satzung)
- Sitz und zentrale Tätigkeit in Deutschland
Nicht antragsberechtigt sind:
- Nicht eingetragene Vereine
- GbRs oder Musikgruppen ohne Rechtsform
Eine Antragstellung kann bis zum 10. Oktober 2023 erfolgen.
Die Projektlaufzeit liegt zwischen dem 01.01.2024 und 15.10.2024.
Alle Informationen, FAQ und den Link zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des Amateurmusikfonds.
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Die Projektförderung gliedert sich in lokale Förderung und überregionale oder bundesweite Förderung:
- Projekte von Ensembles vor Ort oder deren Träger können für lokale Projekte eine Förderung von mindestens 2.500 Euro bis maximal 10.000 Euro erhalten.
- Projekte, die überregional bzw. bundesweit (z.B. durch Kreis- Landes- oder Bundesverbände) wirken, können eine Förderung von 10.000 Euro bis 75.000 Euro erhalten.
Dabei geht es nicht um Projekte, die beispielsweise ein Konzert in einem anderen Bundesland durchführen, sondern um Aktivitäten, die für eine größere Region, ein Bundesland, für die gesamte Republik oder für den gesamten überregional arbeitenden Verband von herausgehobener Bedeutung sind, mehrere Akteure auf dieser Ebene miteinbeziehen und die Wahrnehmung der Amateurmusik überregional/bundesweit stärken, wie z.B. ein deutschlandweites oder landesweites Festival der Amateurmusik, ein Bundeskongress etc.
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Eingereichte Anträge werden von unserem Projektteam geprüft. Die Antragstellenden haben die Möglichkeit, ihren Antrag formal nach einer Beratung zu überarbeiten.
Ist der Antrag formal korrekt, wird dieser zur Begutachtung an eine unabhängige 15-köpfige Fachjury weitergeleitet. Diese prüft die Anträge inhaltlich nach vorgegebenen Kriterien und entscheidet gemeinsam über die Förderfähigkeit des Antrages. Dabei werden insbesondere zur Verfügung stehende Mittel und Besonderheit der Projektidee im Vergleich zu den vorliegenden Anträgen berücksichtigt.
Die Jury bewertet die Anträge nach den folgenden Kriterien:
- Das Projekt ist besonders künstlerisch, innovativ oder bemerkenswert.
- Das Projekt ist gut durchdacht, inhaltlich schlüssig und umsetzbar.
- Das Projekt wird durch die Öffentlichkeitsarbeit (in der Region) wahrgenommen und stärkt die Sichtbarkeit der Amateurmusik.
- Das Projekt stellt den Verein/Verband zukunftssicher auf.
- Mit dem Projekt werden Ansätze für die Lösungen aktueller Herausforderungen erarbeitet.
- Das Projekt erreicht eine neue Zielgruppe.
- Das Projekt beinhaltet eine ausführliche Kooperationsstrategie und vernetzt sich langfristig aktiv.
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Alle Informationen zur Ausschreibung (wie die FAQ’s und den Link zur Antragstellung) stehen unter www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds zur Verfügung.
Sie haben Fragen zur Projektförderung oder sind sich nicht sicher, ob Ihre Projektidee den Fördergrundsätzen entspricht?
Dann rufen Sie uns gerne an unter:
Tel.: 030 / 60980781-35
Das Projektteam steht Ihnen bei allen Fragen gerne zu den folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag – Donnerstag: 09:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr
Nutzen Sie auch gerne unseren E-Mail-Kontakt: amf@bundesmusikverband.de.
Ihre Ansprechpartner*innen sind:

Sandy Békési, Projektleitung
Tel.: 030 / 60980781-35
E-Mail: bekesi@bundesmusikverband.de

Kathrin Flachowsky, Projektmitarbeiterin
Tel.: 030 / 60980781-78
E-Mail: flachowsky@bundesmusikverband.de

Meike Frederichs
Tel.: 030 / 60980781-61
frederichs@bundesmusikverband.de

David Punstein
Tel.: 030 / 60980781-69
punstein@bundesmusikverband.de
Wir freuen uns auf Ihre Projektanträge!
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